Gebührenrichtsätze
- Erstanamnese (1 1/2 bis 2 Stunden) 140,- Euro
- bei Kindern unter 12 Jahren 100,- Euro
- Folgeanamnese und telefonische Anweisung oder andere Beratungen (je Viertelstunde) 15,- Euro
Besteht ein Privatversicherungsvertrag, erfolgt die Abrechnung nach den Honorarvereinbarungen der GOÄ oder in besonderen Fällen nach der Heilpraktikergebührenordnung GebüH85. Dabei weise ich ausdrücklich darauf hin, daß eine Rechnungsstellung meinerseits einem privaten Rechtsverhältnis zwischen mir und dem/der Patienten/in entspricht, und es dafür ohne Belang ist, ob, wann und in welcher Höhe eine Privatkasse den Erstattungsansprüchen genügt. Teilen Sie mir jedoch bitte mit, wenn es Probleme mit der Kostenerstattung durch eine Privatkasse geben sollte.
Ich bitte Sie, die Behandlung nicht aufgrund Ihrer finanziellen Situation zu beenden oder für unerschwinglich zu halten; auf Anfrage ist ein Familienrabatt, eine Ratenzahlung oder Ermäßigung jederzeit möglich.